Gesetzlich vorgeschriebene Mutterschaftsvorsorge

Sie sind schwanger und auf einmal ist nichts mehr, wie es war. Die Fragen überschlagen sich. Vorfreude, Erwartungen, Sehnsüchte, aber auch Ängste begleiten Sie nun durch die 40 Wochen Ihrer Schwangerschaft bis hin zur Geburt. Wir begleiten Sie durch diese Zeit und geben Ihnen die nötige Sicherheit.

 

Nachfolgend erhalten Sie Informationen darüber, welche Vorsorgemaßnahmen und Untersuchungen für Sie während Ihrer Schwangerschaft erforderlich sind.

 

Frauenärztliche Untersuchung

 

Diese wird zunächst in ca. 4-wöchigem Abstand und später,

angepasst an den Schwangerschaftsverlauf, in kürzeren

Intervallen durchgeführt.

Bei der Erstuntersuchung erfolgt neben einer ausführlichen

Anamnese die Untersuchung von Scheide und Gebärmutter.

Die folgenden Untersuchungen werden bei den Vorsorgeterminen

regelmäßig durchgeführt:

Blutdruckmessung

Urinuntersuchung

Gewichtskontrolle

Hämoglobinbestimmung – Eisenwert, abhängig vom

letzten Befund

 

 

Blutuntersuchungen

 

Zu Beginn der Schwangerschaft erfolgen die Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors sowie die Durchführung eines Antikörpersuchtestes, um gegebenenfalls eine Blutgruppenunverträglichkeit zwischen Ihnen und Ihrem

Kind frühzeitig festzustellen. Dieser Antikörpersuchtest wird zwischen der 24. und 28. SSW wiederholt. Falls bei Ihnen das Blutgruppenmerkmal „Rhesus negativ“ festgestellt wurde, erhalten Sie zwischen der 28. und 30. SSW eine Spritze, um einer möglichen Unverträglichkeit vorzubeugen. Gesetzlich

vorgeschrieben sind ferner ein Suchtest auf Geschlechtskrankheiten

und eine Rötelnantikörperbestimmung. Diese ist wichtig, da eine Infektion mit dem Rötelnvirus in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen bei Ihrem Kind führen kann.

Nach der 32. SSW wird nochmals eine Blutentnahme durchgeführt, die eine eventuell bestehende Infektion mit dem Hepatitis B Virus aufdecken soll.

Eine solche Infektion könnte unter der Geburt zu einer Ansteckung Ihres Kindes führen.

 

Ernährungsberatung

 

Am Anfang kommt die Schwangere mit der normalen Nahrungsmenge aus. Nach dem 3. Schwangerschaftsmonat sollte die Kalorienmenge um 200-300 kcal ansteigen, das heißt von ca. 2100 kcal auf ca. 2400 kcal in der 2. Schwangerschaftshälfte. Im schwangeren Bauch ist weniger Platz, deshalb ist es besser, mehrere kleine Mahlzeiten über den Tag zu verteilen, als drei große Hauptmahlzeiten zu sich zu nehmen.

Das Verhältnis der Hauptnahrungsbestandteile ändert sich nicht. Eine werdende Mutter sollte ca. 10% Eiweiße, 30-35% Fette , besonders langkettige, mehrfach ungesättigte Fettsäuren (Seefisch) und 55-60% Kohlenhydrate, besonders Vollkornprodukte zu sich nehmen.

Der Flüssigkeitsbedarf beträgt ca. 2 Liter, bei starkem Schwitzen entsprechend mehr.

 

Ultraschall-Untersuchungen

 

Dreimal während der Schwangerschaft ist eine Beurteilung der

kindlichen Entwicklung per Ultraschall vorgesehen (sog. Screening).

1. Screening: 09. – 12. SSW ( SSL* ca. 20 - 40 mm, Gewicht ca. 2 - 17 g)

2. Screening: 19. – 22. SSW ( SSL* ca. 15 - 21 cm;Gewicht ca. 300 - 600g)

3. Screening: 29. – 32. SSW (SSL* ca. 28 - 30 cm, Größe ca. 35 - 40 cm
                                              Gewicht ca. 1.400 - 2.200 g)

SSL* = Scheitel-Steiß-Länge, das heißt, die Beinlänge wird nicht

mitgemessen.

 

Mit Hilfe dieser Ultraschalluntersuchungen können in vielen Fällen eventuelle schwere Entwicklungsstörungen des Kindes frühzeitig bemerkt werden. Somit können im Bedarfsfall eine spezialisierte Diagnostik eingeleitet und eine notwendige Therapie begonnen werden.

 

 

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